§ 34 – Arbeitsmarktberatung
(1) Die Arbeitsmarktberatung der Agentur für Arbeit soll die Arbeitgeber bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen sowie bei Qualifizierungsbedarfen ihrer Beschäftigten unterstützen. Sie umfasst die Erteilung von Auskunft und Rat zur Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe, normal normal zur Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen auch einschließlich der Beschäftigungsmöglichkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem Ausland, normal normal zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsbedingungen und der Arbeitszeit von Auszubildenden sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, normal normal zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung, normal normal zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Auszubildenden und von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, normal normal zu Leistungen der Arbeitsförderung. normal normal normal arabic (2) Die Agentur für Arbeit soll die Beratung nutzen, um Ausbildungs- und Arbeitsstellen für die Vermittlung zu gewinnen. Sie soll auch von sich aus Kontakt zu den Arbeitgebern aufnehmen und unterhalten.
Kurz erklärt
- Die Arbeitsmarktberatung der Agentur für Arbeit unterstützt Arbeitgeber bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen.
- Sie bietet Informationen und Ratschläge zur Arbeitsmarktlage und zu Berufen.
- Die Beratung umfasst auch die Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische Arbeitnehmer.
- Die Agentur hilft bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen sowie bei der Weiterbildung.
- Sie soll aktiv Kontakt zu Arbeitgebern aufnehmen, um Ausbildungs- und Arbeitsstellen zu gewinnen.